Was sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)?

Nicht alle von Patienten gewünschten und ärztlich empfehlenswerten Leistungen dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Dennoch sind viele medizinisch sinnvoll oder zumindest vertretbar. Dazu zählen z.B. die Krebsvorsorge, die reisemedizinische Beratung, Raucherentwöhnung, die Beratung bei Potenzstörungen oder die Entfernung von Tätowierungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat diesen Leistungen die Bezeichnung individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL-Leistungen) gegeben.

Ob ein Patient seinen Arzt um diese Leistung bittet, muss er selbst entscheiden. Nimmt er sie in Anspruch, hat er sie allerdings aus eigener Tasche zu bezahlen. Denn zwischen ihm, dem Patienten, und dem Arzt entsteht ein privates Behandlungsverhältnis. Dabei darf der Mediziner die Kosten aber nicht willkürlich festsetzen. Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ).

Folgende Grundsätze sollten für die Inanspruchnahme von IGEL-Leistungen gelten:

  • Sie sollten sich über Nutzen und Kosten informieren
  • Sie sollen sich frei entscheiden, ob Sie dieses Angebot nutzen möchten
  • Es sollte eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung erfolgen
  • Eine IGEL-Leistung erfordert eine schriftliche Einwilligungserklärung

Mögliche individuelle Gesundheitsleistungen

Früherkennungsuntersuchungen

  • zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung
  • Ultraschall-Check von Organen („Sono-Check“)
  • Bestimmung des Prostata-spezifischen Antigens – PSA
  • transrektaler Ultraschall
  • Untersuchung zur Früherkennung Hautkrebs
  • Diagnostik und Therapie von Potenzstörungen
  • Diagnostik von Hormonveränderungen des älteren Mannes (sog. „Aging male“)

Thermotherapie (Wärmebehandlung) der Prostata

  • Reisemedizin
  • Medizinisch-kosmetische Leistungen

Ärztliche Serviceleistungen

  • Bescheinigungen / Befundkopien
  • Reiserücktrittsbescheinigung

Labordiagnostische Wunschleistungen

  • Blutgruppenbestimmung
  • HIV-Test (AIDS-Test)
  • Drogenscreening